| Gebäudevermessung |
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Sie haben Ihr Bauvorhaben fertiggestellt und wollen das Gebäude nach §5 des Hamburgischen Vermessungsgesetzes (HmbVermG) vermessen lassen? Wir übernehmen gerne die gesetzlich geforderte Vermessung und die anschließende Eintragung Ihres Gebäudes in die hamburger Liegenschaftskarte. In Zusammenarbeit mit unseren Partnerbüros führen wie eine Gebäudevermessung außerhalb von Hamburg auch in fast allen weiteren Bundesländern durch:
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